AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden
und der
T.O.M. Überdachung
Stoppstraße 38
30890 Barsinghausene
Tel: +49 5105 8090510
Zahlungsbedingungen
1.Fälligkeit und Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Rechnungen unseres Unternehmens sofort nach Lieferung der Ware bzw. der Erbringung der Dienstleistung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu begleichen.
2.Zahlungsfrist
Die Zahlung muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist erfolgen. Sollte keine Frist angegeben sein, gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tage ab Rechnungsdatum.
3.Verzug
Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, sofern der Käufer kein niedrigerer Verzugsschaden nachweist. Darüber hinaus behalten wir uns
das Recht vor, bei Zahlungsverzug Mahngebühren zu erheben und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die Forderung einzutreiben.
Montagehinweise und Mitwirkungspflichten des Kunden
1.1 Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist nicht vom Auftragsumfang umfasst und darf nicht durch die T.O.M. ausgeführt werden. Es obliegt dem Kunden diese Leistungen entsprechend zu beauftragen.
1.2 Die Entsorgung von Erdaushub bei Fundamentarbeiten, Pflaster- Betonier- oder sonstige Arbeiten für den Verschluss der Fundamentoberfläche etc.
obliegt dem Kunden und sind nicht in dem Vertragsgegenstand und der vertraglich vereinbarten Vergütung (Montagekosten) enthalten.
1.3 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadensersatz. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, durch die T.O.M. ausgeführt. Dies gilt ebenso für Verzögerungen wegen krankheitsbedingter Ausfälle der Monteure, extreme Verkehrslagen, Lieferverzögerungen der Zulieferer oder sonstige Fälle Höherer Gewalt.
1.4 Der Kunde ist auf Anfrage der T.O.M. verpflichtet, dieser nachzuweisen, dass er Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die vertragsgegenständliche
Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde der T.O.M. eine schriftliche Zustimmung zu Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die T.O.M. ein vertrags- gegenständliches Werk störungsfrei herstellen kann. Dies gilt insbesondere für
die Gewährleistung freier Zugänge zur Baustelle, die Sicherung empfindlicher Flächen oder Möbelstücke, die Mitteilung hinsichtlich unterirdischer, hinterwandiger oder sonst nicht äußerlich erkennbarer Leitungen o.ä., die Entfernung sonstiger Bausubstanzen, Stoffe oder Gegenstände, die eine
ungehinderte Durchführung der Montage beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, der T.O.M. auf eigene Kosten freien Zugang zu einem Wasser- und einem gesicherten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen..
1.6 Ist ein herzustellendes Werk vor der Abnahme infolge eines von dem Kunden zu verantwortenden Umstandes (z.B. Mangelhaftigkeit zugelieferter
Teil-/Leistungen, Anweisungen etc.) untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den die T.O.M. zu
vertreten hat, kann die T.O.M. einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
1.7 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des
Kunden ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch die T.O.M.
1.8 Im Übrigen gilt der vertraglich vereinbarte Montageleitfaden der T.O.M.
Abstimmung der Lieferung oder Montage
2.1 Liefer- und Montagetermine sowie Terminänderungen sind zwischen dem Kunden und der TOM ausdrücklich und in Textform zu vereinbaren.
2.2 Ist die T.O.M. für die Lieferung- und/oder Montage selbst auf Lieferungen Dritter angewiesen, ist sie berechtigt, den Liefer- und/oder Montagetermin zu ändern, wenn sie nicht rechtzeitig von dem Dritten beliefert wird. In diesem Fall informiert die T.O.M. den Kunden in Textform und vereinbart mit ihm einen euen Liefer- und/oder Montagetermin. Das Gleiche gilt für wetter- und witterungsbedingte Terminabsagen.
2.3 Der Kunde ist berechtigt, der T.O.M. eine angemessene Frist zur Lieferung und/oder Montage zu setzen, wenn seit dem ersten erfolglosen Lieferung/oder Montagetermin acht Wochen vergangen sind. Im Falle des erfolglosen Verstreichens dieser Frist ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung und/oder Montage oder Nichterfüllung, gleich aus welchem Grund.
2.4 Bietet die T.O.M. die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der von der TOM angegebenen Geschäftszeiten unter der von der TOM angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
Behördliche Genehmigungen
3.1 Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist u.U. genehmigungspflichtig.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche behördliche Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen. Die T.O.M. haften nicht für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und/oder Baustopps oder Geldbußen, die dem Kunden wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Bauordnungen auferlegt werden.
Gewährleistung
4.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
4.2 Soweit die T.O.M. in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen oder Zeichnungen nicht als verbindlich bezeichnet, haben diese lediglich indikativen Charakter. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Drahtstrukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
4.3 Soweit der gelieferte Gegenstand oder das Gewerk nicht die zwischen dem Kunden und der T.O.M. vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder nicht die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen der T.O.M. erwarten konnte, ist die T.O.M. zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die T.O.M. aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
4.4 Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann die T.O.M. nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Die T.O.M. kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
4.5 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt oder der Kunde ausdrücklich eine weitere Nacherfüllung verlangt.
4.6 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die T.O.M. die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4.7 Die T.O.M. behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der T.O.M. zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Die T.O.M. wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
4.8 Die T.O.M. übernimmt keine Gewährleistung bei Schäden an der Ware durch gewöhnliche Verschleißerscheinungen, unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen, Gewaltanwendung oder Reparaturversuche in Eigenregie.
4.9 Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar: unauffällige optische Erscheinungen, farbige Spiegelungen (Interferenzen), optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag), Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes (Doppelscheibeneffekt) bei Isoliergläsern, Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern. Grundlage sind die „Visuellen Richtlinien“ der Glashersteller. Voraussetzung für die Gewährleistung bei eloxierten und pulverbeschichten Profilen, ist dass der Kunde, was er im Zweifel zu beweisen hat, eine ordnungsgemäße Pflege und Reinigung vorgenommen hat.
4.10 Die Oberflächenbeschichtung der gelieferten Ware erfüllt höchste Qualitätsansprüche. Die Beurteilung der Beschichtungsqualität nach RAL-Gütesicherung (RAL RG631) hat ohne Hilfsmittel, für Außenbauteile in einem Abstand von 5m, für Innenbauteile in einem Abstand von 3m zu erfolgen. Kleine Pickel, Kratzer, Schleifspuren und Schweißnähte, die aus diesem Abstand nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen Mangel und somit auch keinen Reklamationsgrund dar.
4.11 Alle Terrassenüberdachungen sind Standard ausgestattet für Deutschland Schneezone 1 und 1a. Die Lasten wie Schnee- und Windlasten, die errechnet werden und zur Statik der Terrassenüberdachung beitragen, müssen vom Kunden vor der Bestellung genau angegeben werden, damit die T.O.M. prüfen kann, ob die Terrassenüberdachungen diese Vorgaben erfüllen. Ansonsten wird von den o.g. Standardwerten ausgegangen. Eine Gewährleistung der T.O.M. bei fehlenden oder falschen Angaben wird hiermit ausgeschlossen.
4.12 Bei Glasschiebewänden, Glas für Terrassendach und sonstigen Glaswänden gilt: Wegen der besonderen Eigenschaften von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind spätestens binnen zehn Tagen, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Für Glasbruch, Kratzer oder andere Beschädigungen, nach Lieferung und nach Einbau der Glasscheiben, übernimmt die T.O.M. keine Haftung.
4.13 Bei den durch die T.O.M. hergestellten Fugen handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche bei normalem Verschleiß von der Gewährleistung ausgenommen sind. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräumen, seitlichen Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendächern oder Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann die Dichtigkeit aufgrund der Verschleißerscheinungen nicht dauerhaft gewährleistet werden. Es werden keine thermischen Abdichtungen hergestellt. Geschlossene Überdachungen werden nur als sogenannte Kaltwintergärten montiert.
4.14 Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist üblich beim Zuschnitt von Anlagen und stellt keinen Mangel dar.
Haftungsbeschränkung
5.1 Die T.O.M. haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die T.O.M. nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.3 Sofern die T.O.M. wie vorstehend für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
5.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder die Mangelhaftigkeit der Ware arglistig verschwiegen wurde. Die T.O.M. haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz von ihr zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
9.5 Die T.O.M. haftet nur für eigene Inhalte auf unseren Webseiten und Katalogen. Soweit weiterführende Links den Zugang zu anderen Webseiten ermöglichen, ist die T.O.M. für dort enthaltene fremde Inhalte nicht verantwortlich.
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder in deren Zusammenhang personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung, welche Sie unter https://www.tomueberdachung.de/datenschutz/ einsehen können.


